Der ausgelagerte interne Meldekanal

    • WARUM externes Whistleblowing Management?

    • In der Theorie klingt es ganz einfach: Schaffe ein wertschätzendes, angenehmes Betriebsklima und lebe eine positive Fehlerkultur. Sorge für Kommunikation auf Augenhöhe und wahre das Prinzip der offenen Tür. Dann werden sich alle Mitarbeiter:innen mit ihren Anliegen immer direkt und sofort an den im Organigramm zugeordneten Ansprechpartner im Unternehmen wenden. Soweit die Theorie…

      In der Realität treten selbst in Top-Unternehmen mit offener und kommunikativer Unternehmenskultur Situationen auf, in denen Mitarbeiter:innen Themen nicht direkt ansprechen können oder wollen. Die Angst vor beruflichen oder persönlichen Nachteilen oder die Unsicherheit darüber, wem gegenüber Informationen wann und wie offengelegt werden können, sind nur zwei Beispiele dafür.

      In der Realität werden 36% aller Missstände von Whistleblowern aufgedeckt. Gerade die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens sind oft diejenigen, die Missstände oder Verstöße unmittelbar wahrnehmen. Sie verfügen über wichtige Informationen, die an die richtige Stelle gelangen müssen, um zum Wohl des Unternehmens und damit auch aller Mitarbeiter:innen Maßnahmen in die Wege leiten zu können.

      Deshalb ist es wesentlich, zusätzlich zur Politik der offenen Tür und Kommunikation im Unternehmen auch ein unabhängiges externes Hinweissystem einzusetzen. Ein jederzeit verfügbares und soweit gewünscht auch anonymes Meldesystem, in dem jede Meldung extern geprüft und professionell, unabhängig und transparent aufgearbeitet wird.


    • Wie funktioniert THE CONFIDANT?

    • Mit THE CONFIDANT ermöglichen wir die Abgabe – auf Wunsch auch anonymer -Hinweise jederzeit und über eine technisch sichere & intuitive Software made in Austria.

      Die Kommunikation mit uns ist sicher und geschützt, dh sie erfolgt sicher verschlüsselt und kann außerhalb des Systems nicht eingesehen werden.

      Über ein intuitives Formular gelangt der Hinweisgeber zu den Meldebereichen und erhält dort mehr Informationen zum HinweisgeberInnenschutzgesetz, um dann im Freitextfeld die Meldung bekannt geben zu können und gegebenenfalls auch Dateien direkt anzuhängen.

      Nach Absenden der Meldung erhält der Hinweisgeber eine Meldungsbestätigung und einen Vorfalls- bzw. QR-Code.

      Über diesen Vorfalls- bzw. QR-Code können kann der Hinweisgeber die Meldung jederzeit einsehen, weitere Informationen erteilen und mit uns kommunizieren. Wir können im für die Meldung angelegten elektronischen Akt über die Meldungsbearbeitung und den aktuellen Stand informieren und mit dem Hinweisgeber kommunizieren und allenfalls Fragen stellen, sofern wir noch weitere Informationen zur Hinweisbearbeitung benötigen.

      Nach spätestens drei Monaten erfolgt über das System eine weitere Information zur Bearbeitung und zum Status der Meldung. 

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