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HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG
Am 01.02.2023 hat der Nationalrat mit knapp eineinhalbjähriger Verspätung das HSchG beschlossen. Nach Befassung des Bundesrates wurde das Bundesgesetz über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz – HSchG) mit dem Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 6/2023 am 24.02.2023 kundgemacht und ist seit 25.02.2023 in Kraft.
Interne Meldestellen (zB ein Whistleblowing-System wie TheConfidant) sind verpflichtend von juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts und von eingetragenen Personengesellschaften ab 50 Mitarbeitern einzurichten und zwar je nach Unternehmensgröße
- bis 25.08.2023 für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 250 Beschäftigten
- bis 17.12.2023 für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigen